Bei den Liegenschaften der Universität Göttingen handelt es sich zwar um Privatgelände, viele ihrer Straßen sind jedoch für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Daher gilt auf diesen Straßen – die jede*r befahren darf – die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dies kontrolliert das Ordnungsamt der Stadt Göttingen.