Der Datenschutzbeauftragte ist zuständig für die Einhaltung der Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Er ist bei jeder Datenverarbeitung ordnungsgemäß und frühzeitig einzubinden, zum Beispiel bei Umfragen, Feldstudien und der alltäglichen dezentralen und zentralen Verwaltungsarbeit. Eine Einbindung erfolgt zwingend bei der Softwarebeschaffung (Lucom-Formular).